Nächste Runde im Namensstreit Champagne
Das Schweizer Dorf Champagne im Kanton Waadt gibt im Kampf mit Frankreich um seine Ortsbezeichnung nicht auf. Die Winzer des 700-Einwohner- Dorfes hatten 2004 nach gerichtlichen Auseinanderzungen auf grund der Bilateralen Verträge zwischen der Schweiz und der EU den Namen „Vin de Champagne“ aufgeben müssen. Seither kämpfen sie für eine Anerkennung der früheren Bezeichnung. Jetzt hat der im Dorf ansässige Flûtes-Hersteller Cornu die Marke „De Champagne Suisse“ in Bern registrieren lassen und damit die nächste Runde im Streit um den Namen Champagne eingeläutet. In Frankreich darf die Bäckerei seit einem französischen Gerichtsentscheid vom April das Wort Champagne nicht mehr auf den Verpackungen verwenden. Dagegen hat die Bäckerei Berufung eingelegt. Jetzt hat das eidgenössische Institut für geistiges Eigentum (IGE) dem Unternehmen beschieden, dass die Marke „De Champagne Suisse“ mit Schweizer Recht vereinbar sei und auch den bilateralen Verträgen mit der EU sowie dem Abkommen mit Frankreich über die Herkunftsbezeichnungen nicht zuwiderlaufe. Bei Gebäck und alkoholfreien Getränken sei die Marke „De Champagne Suisse“ ein genügendes Unterscheidungsmerkmal und in der Schweiz sei sie auch nicht irreführend. Der Entscheid der IGE kann allerdings angefochten werden.